Vermögensaufteilung Scheidung kann relativ einfach sein, wenn beide Partner zu Beginn kein oder das gleiche Vermögen hatten. Dann muss es nur je zur Hälfte geteilt werden, sofern das geht und es nicht Teile gibt, wie ein Haus, ein Auto oder Schmuck, der nicht teilbar ist. Wenn das aber nicht der Fall war, greift der Zugewinnausgleich, und es wird kompliziert. Hoffentlich hat sich das Vermögen jedoch so gut, dass es eigentlich keine Rolle spielt, weil jeder genug hat.
Vermögensaufteilung Scheidung macht keinen Spaß
Eine Scheidung ist ein emotional schwieriger Prozess, der nicht nur das persönliche Leben, sondern auch das finanzielle Leben stark beeinflussen kann. Deswegen ist die Vermögensaufteilung Scheidung so bedeutsam. Denn in der Regel ist es für ein Paar günstiger zusammen in einer Wohnung zu leben als getrennt in zwei Wohnungen als Singles. Dies führt dazu, dass es jedem nach der Scheidung finanziell schlechter geht als vorher. Aus wirtschaftlicher Sicht werden daher mit Sicherheit beide Parteien verlieren, was den gesamten Prozess noch schwieriger macht.
Dazu kommt noch eine wichtige finanzielle Frage, die im Zusammenhang mit einer Scheidung aufkommt, die Aufteilung des Vermögens beider Ehegatten. Wenn Vermögen vorhanden ist oder war, ist die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist ein komplexes Thema, das viele Faktoren berücksichtigen muss. Welchem Ehegatten gehört welches Vermögen ist jedoch nicht unbedingt relevant.
Feststellung des Vermögens
Zunächst muss festgestellt werden, welches Vermögen in die Aufteilung einbezogen werden soll. Dazu zählen alle Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, wie beispielsweise Immobilien, Fahrzeuge, Bankkonten, Schmuck, Investmentfonds, Aktien, Renten und Versicherungen. Auch Schulden wie Kredite oder Hypotheken müssen berücksichtigt werden.
Die Vermögensaufteilung erfolgt in der Regel durch eine Einigung zwischen den Ehepartnern oder durch ein Gerichtsurteil. In vielen Fällen wird ein Anwalt hinzugezogen, der bei der Aufteilung des Vermögens helfen kann.
Wenn es gemeinsames Vermögen gibt, ist die Aufteilung des Vermögens mit zwei grundsätzlichen Ansätzen möglich: dem güterrechtlichen und dem vertraglichen Ansatz. Im güterrechtlichen Ansatz wird das Vermögen je nach Eherecht aufgeteilt. In Deutschland gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, nach dem das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich hälftig aufgeteilt wird. Dabei wird das Anfangsvermögen beider Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung, also was jeder Ehepartner in die Ehe eingebracht hat, vom Endvermögen abgezogen. Der Ehepartner mit dem höheren Endvermögen zahlt dann die Hälfte des Unterschieds an den anderen Ehepartner.
Beim vertraglichen Ansatz wird die Aufteilung des Vermögens durch einen Ehevertrag geregelt. Dabei können die Ehepartner individuelle Regelungen treffen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Allerdings müssen die Regelungen des Ehevertrags in der Regel den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und dürfen keine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners darstellen.
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung ist schwierig
Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung kann ein komplizierter und langwieriger Prozess sein. Es ist wichtig, dass die Ehepartner sich über die Vermögensaufteilung im Vorfeld im Klaren sind und gegebenenfalls einen Ehevertrag abschließen. Ein Anwalt kann bei der Vermögensaufteilung helfen und dafür sorgen, dass die Interessen beider Ehepartner gewahrt werden.
Die Vermögensaufteilung ist deswegen ein komplizierter und langwieriger Vorgang, weil er mit mindestens zwei Problemen behaftet ist. Dies ist zum einen die Tatsache, dass einige Vermögenswerte nicht teilbar sind, bspw. das gemeinsames Haus, besonders wenn in der Ehe ein Haus angeschafft wurde. Deshalb muss dort eine Entscheidung getroffen werden, wer diese bekommt. Zum anderen ist der Wert der einzelnen Vermögenswerte nicht genau zu bestimmen. Die Bewertung bspw. einer Immobilie steht erst fest, wenn sie verkauft wurde. Alles davon sind Schätzungen, die in jede Richtung fehlerhaft sein können.
Gleiches gilt für Unternehmensbeteiligungen. In solchen Fällen kann es ratsam sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der das Vermögen bewertet. Aber selbst dies ist eben nicht eindeutig, so dass selbst zwei Sachverständige wiederum zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können und letztlich sogar ein zusätzlicher unabhängiger Sachverständiger zwischen diesen vermitteln muss.
Eine weitere Herausforderung bei der Vermögensaufteilung kann die Aufteilung von gemeinsamen Schulden sein. Wenn beide Ehepartner gemeinsam für Schulden haften, müssen diese Schulden aufgeteilt werden. Es scheint leicht, die Schulden zu teilen, aber dem ist nicht so. Denn an diesen Schulden hängen Bedingungen wie Zinsen, Tilgungen und besonders Zeiträume, bis diese getilgt sind oder refinanziert werden müssen. Dies alles muss berücksichtigt werden, um eine faire Aufteilung zu gewährleisten.
Was ist fair?
Es ist auch wichtig zu beachten, dass bestimmte Vermögenswerte möglicherweise von der Aufteilung im Falle einer Scheidung ausgeschlossen werden können, auch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dazu gehören beispielsweise Erbschaften oder Schenkungen, die an einen Ehegatten während der Ehe erfolgt sind und ausdrücklich für diesen Ehepartner bestimmt waren. Dies ist besonders wichtig, wenn Dinge vererbst werden, die eben nicht teilbar sind oder an denen der Partner insbesondere im Falle der Scheidung keine Zugriff haben sollte.
In einigen Fällen kann es auch zu einem Streit um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder kommen. In diesem Fall kann das Gericht eine Regelung treffen, die auch die finanzielle Verantwortung der Eltern für die Kinder berücksichtigt. Hierbei wird die finanzielle Situation beider Elternteile berücksichtigt, um eine faire Regelung zu finden.
Hilfen bei der Vermögensaufteilung Scheidung
Die geschilderten Probleme bei der Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung machen es deswegen offensichtlich, dass eine vertragliche Regelung umso sinnvoller ist, umso mehr Vermögen auf einer oder beiden Seiten der Ehepartner vorhanden ist. Außerdem sollten diese vertragliche Regelung getroffen werden, solange die Atmosphäre zwischen beiden Ehepartnern noch partnerschaftlich ist. Und zuletzt ist es sinnvoll, solange noch nicht so viele Vermögenswerte gemeinsam angeschafft wurden.
Die Hauptargumente sind natürlich, dass es gar nicht notwendig sein könnte, oder das es nicht romantisch ist. Beides mag sein, aber Haftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung werden auch nicht gekauft, weil dies Fälle sicher eintreten. Sondern damit im Fall des Eintritts das Vermögen geschützt ist. Ebenso verhindert ein Ehevertrag vielleicht nicht alle Probleme, aber zumindest einige. Dies macht es aus meiner Sicht sehr sinnvoll, sich damit vor der Eheschließung zu beschäftigen.